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Gemeinnützige Eschweger
Wohnungsgenossenschaft eG

Luisenstr. 2a
37269 Eschwege

Telefon 05651 3884
Telefax 05651 32999

info[at]gew-eschwege.de

Vermietung

Sicher wohnen – jetzt und in Zukunft

Der Dauernutzungsvertrag – so heißt der Mietvertrag bei Genossenschaften – sichert Ihnen eine dauerhafte Nutzung Ihrer Wohnung und schützt Sie vor Ausverkauf oder Eigenbedarfskündigungen, Vermieterwillkür oder Immobilienspekulationen.

Sie wohnen in Ihrer Genossenschaft also genau so lang wie Sie möchten.

Unsere Genossenschaftswohnungen werden nur an Mitglieder der Gemeinnützigen Eschweger Wohnungsgenossenschaft eG vermietet.

Entsprechend der Wohnungsgröße müssen Geschäftsanteile gezeichnet und eingezahlt werden.

Für einige Wohnungen ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) erforderlich. Unsere Mitarbeiter informieren Sie gern.

Genossenschaften sind keine Unternehmen, die ausschließlich auf wirtschaftlichen Gewinn aus sind.

Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern – sie sind das Unternehmen.

Überschüsse werden hier zum Wohl aller eingesetzt.
Niemand knöpft sich selbst eine überhöhte Miete ab!

Mal angenommen, Sie ziehen in eine unserer Genossenschaftswohnungen. Dann haben Sie sich für eine Wohnform entschieden, die eigentlich genau zwischen Miete und Eigentum liegt. Sie zahlen statt der sonst üblichen Miete eine Nutzungsgebühr und besitzen Anteile an unserer Genossenschaft.

So können Sie zum Beispiel sicher sein, dass der Einzige, der in Ihrer Wohnung Eigenbedarf anmelden kann, Sie selbst sind.

Genossenschaftswohnungen sind keine Spekulationsobjekte, sondern Lebensraum mit guter Wohnqualität zu bezahlbaren Preisen.

So sind wir ständig damit beschäftigt, kleinere und größere Reparaturen ausführen zu lassen und den Bestand im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten dem heutigen Standard anzupassen.

All diese Arbeiten werden sorgsam organisiert und koordiniert, so dass der Wert der Wohnanlagen für jedes Mitglied erhalten bleibt. Und zwar nicht nur bis morgen, sondern bis in die nächste Generationen.

Damit unter den Bewohnern ein allseitig gutes Einvernehmen sowie zufriedenstellende Verhältnisse in unseren Wohnanlagen sichergestellt werden, gibt es eine Hausordnung. Sie gibt einen Rahmen in dem sich das gemeinschaftliche Leben regeln lässt.